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   BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99   

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BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99 (https://dejure.org/2000,427)
BAG, Entscheidung vom 11.05.2000 - 2 AZR 276/99 (https://dejure.org/2000,427)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 (https://dejure.org/2000,427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Funktionsträgers und Erfordernis der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Funktionsträgers und Erfordernis der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung - Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter Funktionsträger - Erfordernis der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 242; ; BGB § 626; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; SchwbG § 1; ; SchwbG § 15; ; SchwbG § 21; ; SchwbG § 26 Abs. 3; ; ArbGG § 80 Abs. 2; ; ArbGG § 46 Abs. 2; ; ZPO § 322; ; LPVG NW § 79; ; BPersVG § 108 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Funktionsträgers und Erfordernis der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 134, 242, 626; KSchG § 15 Abs. 1; SchwbG §§ 1, 15, 21, § 26 Abs. 3; ArbGG § 80 Abs. 2, § 46 Abs. 2; ZPO § 322; LPVG § 79; BPersVG § 108 Abs. 2
    Fristlose Entlassung eines schwer behinderten Betriebs-(Personal-)ratsmitglieds: Rechtskraftwirkung der gerichtlichen Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebs-/Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Tragweite der Rechtskraft eines Zustimmungsersetzungsbeschlusses zur außerordentlichen Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tragweite der Rechtskraft eines Zustimmungsersetzungsbeschlusses zur außerordentlichen Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 313
  • NJW 2000, 3804 (Ls.)
  • NZA 2000, 1106
  • BB 2000, 1095
  • BB 2000, 2052
  • BB 2000, 2470
  • DB 2000, 1132
  • DB 2001, 205
  • JR 2001, 308
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Beschlüsse im Beschlußverfahren binden die an ihm Beteiligten in dem für Urteile geltenden Umfang (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291).

    Die Rechtskraft führt in den Fällen der Präjudizialität dazu, daß das Gericht den Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung zugrunde legen muß, wenn diese die Vorfrage für die Entscheidung eines Folgeprozesses bildet (BAG 20. März 1996 aaO, zu B II 1 der Gründe).

    cc) Ausgangspunkt ist somit der Streitgegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens, der die Grenze der materiellen Rechtskraft bildet (BAG 20. März 1996 aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 1950/98 -.

    2 AZR 276/99 11 Sa 1950/98.

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. März 1999 - 11 Sa 1950/98 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Das Zustimmungsverfahren nach § 21 SchwbG dient der Sicherung dieses Schutzzwecks vor mit der Behinderung im Zusammenhang stehenden außerordentlichen Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten (vgl. BVerwG 2. Juli 1992 - 5 C 31/91 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 1).

    Soll die Kündigung nicht aus einem mit der Behinderung im Zusammenhang stehenden Grund ausgesprochen werden, kann der Arbeitgeber regelmäßig mit einem zustimmenden Bescheid rechnen (vgl. BVerwG 2. Juli 1992 aaO).

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Der Arbeitgeber soll von einem objektiv bestimmbaren Zeitpunkt an darauf vertrauen können, daß die Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr wegen einer ihm nicht bekannten Schwerbehinderung in Zweifel gezogen werden kann (Senat 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3, zu I 3 a der Gründe mwN; im Anschluß daran BAG 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu II 2 der Gründe).

    Sie hält im Hinblick auf den Wortlaut von § 15 SchwbG sogar einen bei Ausspruch der Kündigung anhängigen Anerkennungsantrag für entbehrlich und die objektive Tatsache der Schwerbehinderung für ausreichend; im Interesse der Rechtssicherheit des Arbeitgebers soll der Schwerbehinderte in analoger Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG gehalten sein, den Arbeitgeber über die Schwerbehinderung innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungszugang zu unterrichten (so KR-Etzel 5. Aufl. §§ 15 bis 20 SchwbG Rn. 23 f., § 21 SchwbG Rn. 4 a; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 15 SchwbG Rn. 26; Meisel Anm. AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1; im Ergebnis für die Nichterforderlichkeit der Anhängigkeit eines Antrags ebenso GK-SchwbG-Steinbrück 2. Aufl. § 15 Rn. 70 ff.).

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Für die von der Revision eingewandte Verwirkung des Rechts des Klägers, sich im Kündigungsprozeß auf die fehlende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu berufen, fehlt es jedenfalls an einem schutzwürdigen Vertrauen des beklagten Landes (vgl. zu den Voraussetzungen des Verwirkungseinwands BAG 9. Juli 1958 - 2 AZR 438/56 - BAGE 6, 165).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Dementsprechend hat der Senat für den Fall eines trotz rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit der ersten Kündigung wiederholten Kündigungsausspruchs des Arbeitgebers hinsichtlich der schon zur Begründung der ersten Kündigung herangezogenen Gründe eine aus der Rechtskraft der Entscheidung über die erste Kündigung abgeleitete Bindungswirkung angenommen und damit die Präklusionswirkung der Rechtskraft auf das Nichtvorliegen eines Gestaltungsgrundes erstreckt (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; im Anschluß daran Senat 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84, zu II 3 der Gründe; vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Der zur Entscheidung gestellte Sachverhalt ist im Rahmen der Anträge unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BAG 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - BAGE 51, 217, 225; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - BAGE 83, 288).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Dementsprechend hat der Senat für den Fall eines trotz rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit der ersten Kündigung wiederholten Kündigungsausspruchs des Arbeitgebers hinsichtlich der schon zur Begründung der ersten Kündigung herangezogenen Gründe eine aus der Rechtskraft der Entscheidung über die erste Kündigung abgeleitete Bindungswirkung angenommen und damit die Präklusionswirkung der Rechtskraft auf das Nichtvorliegen eines Gestaltungsgrundes erstreckt (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; im Anschluß daran Senat 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84, zu II 3 der Gründe; vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten bei der Hauptfürsorgestelle vor, während oder erst nach der Betriebsrats- bzw. Personalratsbeteiligung zu stellen (Senat 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31, zu B II 2 a der Gründe; 11. März 1998 - 2 AZR 401/97 - RzK IV 8 a Nr. 45).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

    Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
    Dementsprechend hat der Senat für den Fall eines trotz rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit der ersten Kündigung wiederholten Kündigungsausspruchs des Arbeitgebers hinsichtlich der schon zur Begründung der ersten Kündigung herangezogenen Gründe eine aus der Rechtskraft der Entscheidung über die erste Kündigung abgeleitete Bindungswirkung angenommen und damit die Präklusionswirkung der Rechtskraft auf das Nichtvorliegen eines Gestaltungsgrundes erstreckt (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; im Anschluß daran Senat 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84, zu II 3 der Gründe; vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
  • BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Kosten des Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97

    Betriebsratsanhörung vor Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 23.89

    Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung -

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    An deren Entscheidung sind alle anderen Behörden und Gerichte wegen der so genannten Tatbestandswirkung (vgl. Kopp/Ramsauer VwVfG 9. Aufl. § 43 Rn. 18 f.; Knack VwVfG 8. Aufl. § 43 Rn. 17 f.) gebunden, sofern die Entscheidung nicht ausnahmsweise nichtig ist (Senat 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 -BAGE 94, 313, 323; 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - BAGE 29, 17, 25; BVerwG 2. Mai 1996 - 5 B 186/95 - Buchholz 436.61 SchwbG § 21 Nr. 7; KR-Etzel 7. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 10; ErfK/Rolfs 6. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 4 und § 85 SGB IX Rn. 15; APS/Vossen 2. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 8; HaKo-Griebeling 2. Aufl. § 626 BGB Rn. 132; derselbe in Hauck/Noftz SGB IX Stand November 2005 § 91 Rn. 8a; KDZ-Zwanziger KSchR 6. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 5; MünchKommBGB/Hesse 4. Aufl. vor § 620 Rn. 256; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 11. Aufl. § 91 Rn. 17; Düwell in LPK-SGB IX § 91 Rn. 12; GK-SGB IX/Steinbrück Stand November 2005 § 91 Rn. 309; aA LAG Köln 4. August 2003 - 2 Sa 400/03 - LAGE SGB IX § 91 Nr. 1: § 91 Abs. 2 Satz 1 SGB IX stelle eine materielle arbeitsrechtliche Frist dar, deren Einhaltung im arbeitsgerichtlichen Verfahren überprüft werden könne).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Die Betriebsratsanhörung kann bereits vor der Zustimmung oder Zulässigerklärung der zuständigen Behörde erfolgen (vgl. BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 32; 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 94, 313; 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    Dies wird ganz überwiegend dahin verstanden, dass die Vertrauenspersonen ebenfalls nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats gekündigt werden können (vgl. BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - BAGE 94, 313; 23. Juni 1993 - 2 ABR 58/92 - AP ArbGG 1979 § 83a Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 34; BVerwG 25. Februar 2004 - 6 P 12.03 - zu II 1 c der Gründe, AP BPersVG § 47 Nr. 4; Kittner/Däubler/Zwanziger-Deinert 8. Aufl. § 15 KSchG Rn. 15 und § 103 BetrVG Rn. 11; Fitting 26. Aufl. § 103 Rn. 6; ErfK/Kiel 12. Aufl. § 15 KSchG Rn. 9; Knittel SGB IX 6. Aufl. § 96 Rn. 42; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 178 Rn. 85; Kossens in Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 3. Aufl. § 96 Rn. 13; Laber ArbRB 2010, 342, 344; APS/Linck 4. Aufl. § 15 KSchG Rn. 59, 60; HaKo/Nägele-Berkner 4. Aufl. § 15 Rn. 31; Pahlen in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 96 Rn. 5; HWK/Quecke 5. Aufl. § 15 KSchG Rn. 16; Cramer/Ritz/F. Dopatka SGB IX 6. Aufl. § 96 Rn. 8; Thüsing in Richardi BetrVG 12. Aufl. § 103 Rn. 11; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 15 Rn. 33) .

    Stattdessen hat der Gesetzgeber noch bei Verabschiedung des Sozialgesetzbuchs Band IX im Jahre 2001 an der bisherigen Formulierung festgehalten, obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung stets angenommen hatte, aus ihr folge, dass auch der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der Betriebs- bzw. Personalrat zustimmen müsse und nicht die Schwerbehindertenvertretung (vgl. BAG 23. Juni 1993 - 2 ABR 58/92 - AP ArbGG 1979 § 83a Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 34; 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - BAGE 94, 313) .

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